Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Catering-Leistungen der Food-Bus 24 GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Catering-Leistungen, Lieferungen und die Bereitstellung von Food-Trucks, Bussen oder Pavillons (nachfolgend zusammenfassend „Fahrzeug“ genannt) zwischen der Food-Bus 24 GmbH, Horrenberger Straße 1, 74889 Sinsheim (nachfolgend „Food-Bus“) und dem Kunden (sowohl Verbraucher als auch Unternehmer).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Food-Bus deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Food-Bus sind stets freibleibend und unverbindlich. Sie stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, einen Auftrag zu erteilen.
(2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot bestätigt und Food-Bus diese Beauftragung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ist ausreichend) final annimmt.
(3) Ein Anspruch auf Reservierung des gewünschten Termins besteht vor Versand der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Food-Bus nicht.
§ 3 Leistungsumfang, Flotten- und Produktänderungen
(1) Die Abbildungen von Speisen, Getränken und Fahrzeugen auf der Website, in Broschüren oder Angeboten dienen lediglich als Serviervorschläge bzw. Beispiele. Aufgrund der handwerklichen Herstellung sind geringfügige optische Abweichungen möglich und stellen keinen Mangel dar.
(2) Food-Bus behält sich das Recht vor, das im Angebot vorgesehene Fahrzeug durch ein gleichwertiges Fahrzeug aus der eigenen Flotte zu ersetzen, sofern dies aus logistischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Qualität sowie der Umfang der Leistung dadurch nicht beeinträchtigt werden.
(3) Sollten bestimmte saisonale Zutaten oder Produkte auf dem Markt nicht oder nur in unzureichender Qualität verfügbar sein, ist Food-Bus berechtigt, diese durch gleichwertige Zutaten auszutauschen, ohne dass dem Kunden hieraus ein Recht auf Minderung erwächst.
§ 4 Teilnehmerzahl und „Puffer-Paket“
(1) Der Kunde ist verpflichtet, eine Reduzierung der Gästezahl bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Eine kostenfreie Reduzierung ist maximal bis zu 20 % der ursprünglich im Angebot vereinbarten Gästezahl möglich. Eine darüber hinausgehende Reduzierung oder eine spätere Meldung wird als Teilstornierung betrachtet und gemäß den Stornierungsbedingungen in § 6 berechnet.
(2) Eine Erhöhung der Gästezahl ist Food-Bus bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen und erfordert die ausdrückliche Bestätigung von Food-Bus. Die zusätzlichen Leistungen werden entsprechend nachberechnet.
(3) Food-Bus kalkuliert die Speisemengen exakt auf Basis der vom Kunden bestätigten Gästezahl. Sollten mehr Gäste als vereinbart erscheinen oder ein überdurchschnittlicher Verzehr stattfinden, übernimmt Food-Bus keine Haftung für ein vorzeitiges Ausgehen der Speisen.
(4) Wünscht der Kunde eine Absicherung gegen das Ausgehen von Speisen, kann bei der Erstbestellung das „Puffer-Paket“ gebucht werden. Mit diesem Paket verpflichtet sich Food-Bus, eine Übermenge für 30 % mehr Gäste bzw. Speisen über der Grundkapazität bereitzuhalten. Die Kosten für dieses Paket setzen sich aus zwei Teilen zusammen:
Einem fixen Paketpreis (der bei der Bestellung berechnet wird) und
Den genauen Kosten der aus dieser Überkapazität (30 %) tatsächlich verzehrten Artikel, welche auf der Endrechnung exakt berechnet und dem Gesamtbetrag hinzugefügt werden.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C) verstehen sich die angegebenen Preise als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Unternehmern (B2B) können Nettopreise ausgewiesen werden, die zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu verstehen sind.
(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung nach der Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
(3) Food-Bus behält sich vor, insbesondere bei Großveranstaltungen oder bei Neukunden, eine angemessene Vorauszahlung vor Veranstaltungsbeginn zu verlangen.
(4) Bleibt die Zahlung nach Ablauf der 14-tägigen Frist aus, erhält der Kunde maximal zwei Mahnungen. Erfolgt auch danach keine Begleichung der Forderung, wird Food-Bus den Rechtsweg beschreiten. Alle anfallenden Kosten für die rechtliche Verfolgung, Gericht und Anwalt trägt in diesem Fall der Kunde.
(5) Der abschließende Bericht über die Anzahl der ausgegebenen Speisen und Artikel wird erst nach Rückkehr des Fahrzeugs in die Zentralküche und einer genauen systemischen Auswertung erstellt. Das Einsatzteam vor Ort ist nicht verpflichtet, dem Kunden am Ende der Veranstaltung Statistiken oder Abschlussberichte auszuhändigen.
§ 6 Stornierung und gesetzliches Widerrufsrecht
(1) Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Als Ausnahme und besondere Kundenkulanz ermöglicht Food-Bus jedoch vertragliche Stornierungen ausschließlich zu den unten genannten Bedingungen und gegen die festgelegten Gebühren.
(2) Stornoschutz-Paket: Dieses Paket ist eine optionale Zusatzleistung, die der Kunde bei der Bestellung gegen eine Gebühr von 7 bis 15 % des Gesamtauftragswertes (je nach Vereinbarung) erwerben kann. Die Gebühr für dieses Paket ist unter keinen Umständen erstattungsfähig (auch nicht im Falle einer Stornierung).
(3) Stornierungsbedingungen (Mit Stornoschutz):
- Eine Stornierung oder Umbuchung mehr als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei (die Gebühr für den Stornoschutz selbst wird jedoch nicht erstattet).
- Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn werden zusätzlich zur Paketgebühr 50 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
- (4) Stornierungsbedingungen (Ohne Stornoschutz): Hat der Kunde das Paket nicht gebucht, gilt:
- Bei einer Stornierung durch den Kunden mehr als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn werden 25 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
- Bei einer Verschiebung/Umbuchung auf einen neuen Termin mehr als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Umbuchungsgebühr von 15 % des Auftragswertes an.
- Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
§ 7 Pflichten des Kunden und Gegebenheiten vor Ort
(1) Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort ausreichend Platz für das vereinbarte Fahrzeug vorhanden ist. Die genauen Abmessungen und Anforderungen werden im Angebot erläutert (z.B. für einen Food-Truck: mind. 6m x 3m, zzgl. Rangiermöglichkeit).
(2) Der Kunde stellt Food-Bus während der gesamten Zeit (Aufbau, Event, Abbau) auf eigene Kosten Strom (mindestens 16A/230V für den Food-Truck) in maximal 10 Metern Entfernung zum Standplatz zur Verfügung.
(3) Notwendige behördliche Genehmigungen (z.B. Parkausweise, Sondernutzungsgenehmigungen auf öffentlichem Grund) sind vom Kunden auf eigene Kosten einzuholen.
(4) Müllentsorgung: Sofern im Angebot eine Pauschale für „Müllkosten“ (z.B. 10,00 €) vereinbart wurde, übernimmt Food-Bus die Sammlung und fachgerechte Entsorgung des im Rahmen der eigenen Essensausgabe anfallenden Mülls. Wurde dies nicht vereinbart, ist der Kunde für die Bereitstellung von Müllbehältern und die Entsorgung selbst verantwortlich.
(5) Kontrolle und Einmischungsverbot: Der Kunde ist berechtigt, vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn Qualität, Menge und Ablauf zu prüfen. Ab Veranstaltungsbeginn und während des laufenden Betriebs ist dem Kunden und seinen Gästen das Betreten des Fahrzeugs (Küche) sowie jegliche Einmischung in die Arbeitsabläufe des Food-Bus-Teams aus strengen Sicherheits- und Hygienevorschriften strikt untersagt.
§ 8 Besondere Bedingungen für Selbstzahler-Events
(1) Definitionen: „Selbstzahler-Events“ sind Veranstaltungen, bei denen nicht der Veranstalter die Catering-Kosten trägt, sondern die Gäste und Teilnehmer ihre Speisen und Getränke individuell vor Ort bezahlen. Die „Mindestumsatzgarantie“ ist ein Betrag, der vorab mit dem Veranstalter vereinbart wird, um den wirtschaftlichen Einsatz des Food-Bus-Teams und -Fahrzeugs zu gewährleisten.
(2) Mit Mindestumsatzgarantie: Bei Selbstzahler-Events mit Mindestumsatzgarantie legt Food-Bus am Ende der Veranstaltung einen Kassenbericht vor. Liegt der Gesamtumsatz (ausschließlich Speisenumsatz, exklusive Getränke und Nebenartikel) unter dem vereinbarten Mindestbetrag, ist der Veranstalter verpflichtet, die Differenz an Food-Bus zu zahlen. Bei diesen Events beschränkt sich die Pflicht von Food-Bus ausschließlich auf das Mitbringen der vertraglich vereinbarten Speisemenge; Food-Bus haftet nicht für ein vorzeitiges Ausgehen der Speisen.
(3) Ohne Mindestumsatzgarantie: Bei Selbstzahler-Events ohne Mindestumsatzgarantie übernimmt Food-Bus keine Verpflichtung zur Bereitstellung einer bestimmten Speisemenge. Die Bestimmung der mitgebrachten Menge obliegt in diesem Fall alleinig dem Ermessen von Food-Bus.
§ 9 Höhere Gewalt
(1) Kann eine Veranstaltung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, unvorhersehbares extremes Unwetter bei Open-Air-Events, Epidemien, behördliche Verbote) nicht stattfinden, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Food-Bus wird von der Leistungspflicht befreit, wenn unvorhersehbare, nicht abwendbare Umstände (wie z. B. unverschuldeter Ausfall des Fahrzeugs auf der Anreise durch Unfall, schwerer Stau mit Vollsperrung, plötzlicher, ärztlich attestierter Krankheitsausfall des Kernpersonals ohne Ersatzmöglichkeit) die Erbringung der Leistung unmöglich machen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 10 Haftung und Gewährleistung
(1) Längere Standzeiten von Speisen auf Buffets beeinträchtigen die Qualität und bergen hygienische Risiken. Die Standzeit von warmen Speisen an Buffets ist aus Gründen der Lebensmittelhygiene auf maximal 2 Stunden begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit übernimmt Food-Bus keine Haftung mehr für die Qualität und Unbedenklichkeit der Speisen.
(2) Aus hygienerechtlichen Gründen ist die Herausgabe von rohen, ungekochten Lebensmitteln an den Kunden nach Veranstaltungsende untersagt. Der Kunde kann jedoch vor offiziellem Ende der Veranstaltung darum bitten, dass diese rohen Lebensmittel noch gegart und ihm anschließend übergeben werden.
(3) Nimmt der Kunde oder nehmen seine Gäste nach Ende der Veranstaltung übrig gebliebene Speisen mit, geschieht dies auf eigene Gefahr. Food-Bus schließt jegliche Haftung für Schäden, die durch den späteren Verzehr oder die unsachgemäße Lagerung (z.B. fehlende Kühlung) dieser Reste entstehen, ausdrücklich aus.
(4) Auf Schadenersatz haftet Food-Bus nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Food-Bus auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(5) Das Food-Bus-Team übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtung für die Zubereitung, das Kochen, die Lagerung oder das Servieren von Lebensmitteln, Getränken oder Produkten, die vom Kunden selbst oder von Dritten mitgebracht wurden.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.
(2) Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden die Parteien zunächst versuchen, diese gütlich beizulegen. Food-Bus ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen ist der Sitz der Food-Bus 24 GmbH (Mannheim/Sinsheim), sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.